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Informationen zum Schülerausweis / Schulbescheinigung
Alle neu eingeschulten Schülerinnen und Schüler der Vollzeitklassen erhalten am ersten Schultag die Schulbescheinigung durch ihre Klassenleitung.
Fortgeführte Vollzeitklassen bekommen die Bescheinigungen am ersten Unterrichtstag.
Der Besuch der Berufsschule braucht nicht durch eine Schulbescheinigung nachgewiesen werden, wenn ein betriebliches Ausbildungsverhältnis besteht.
Der Schülerausweis im Scheckkartenformat wird zum SJ 24/25 abgeschafft. Alle Schülerinnen und Schüler bekommen stattdessen eine Nachricht über den Digitalen Schülerausweis per Mail zugesandt.