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| oeffentlich:verhalten_bei_braenden [2024/08/14 09:13] – bmsa | oeffentlich:verhalten_bei_braenden [2025/02/04 13:46] (aktuell) – root | ||
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| Ohne Rücksicht auf den Umfang eines Schadenfeuers und ohne den Erfolg eigener Löschversuche abzuwarten, ist unverzüglich Alarm zu geben. Im Falle eines Hausalarms ist das gesamte Haus sofort und geordnet zu räumen. Aus [[sichere_schule: | Ohne Rücksicht auf den Umfang eines Schadenfeuers und ohne den Erfolg eigener Löschversuche abzuwarten, ist unverzüglich Alarm zu geben. Im Falle eines Hausalarms ist das gesamte Haus sofort und geordnet zu räumen. Aus [[sichere_schule: | ||
| - | - Beim Ertönen müssen alle Schülerinnen und Schüler klassenweise unter Aufsicht der Lehrkraft das Schulgebäude auf den gekennzeichneten Fluchtwegen verlassen. Der Aufzug darf nicht benutzt werden. Panik ist zu vermeiden. | + | - Beim Ertönen müssen alle Schülerinnen und Schüler klassenweise unter Aufsicht der Lehrkraft das Schulgebäude auf den gekennzeichneten |
| - Kleidungsstücke und Lernmittel können mitgenommen werden, wenn die Räumung der Schule dadurch nicht verzögert wird. | - Kleidungsstücke und Lernmittel können mitgenommen werden, wenn die Räumung der Schule dadurch nicht verzögert wird. | ||
| - Die Lehrkraft überzeugt sich beim Verlassen des Schulraumes, | - Die Lehrkraft überzeugt sich beim Verlassen des Schulraumes, | ||