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Informationen zum Schulstart
Josefstraße 10 | 46325 Borken | 02861 90990-0 | Fax 02861 90990-55 | post@berufskolleg-borken.de
Pausenzeiten | Das Schulbüro ist in den Pausenzeiten für Schülerangelegenheiten geöffnet: Gebäude 1, Raum 1013 1. Pause: 09:10 Uhr - 09:30 Uhr 2. Pause: 11:00 Uhr - 11:15 Uhr 3. Pause: 12:45 Uhr - 13:00 Uhr 4. Pause: 14:30 Uhr - 14:45 Uhr |
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Bescheini- gungen | Schulbescheinigungen Alle neu eingeschulten Schülerinnen und Schüler der Vollzeitklassen erhalten am ersten Schultag die Schulbescheinigungen durch ihre Klassenleitung. Fortgeführte Vollzeitklassen bekommen die Bescheini- gungen am ersten Unterrichtstag. Der Besuch der Berufsschule braucht nicht durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden, wenn ein betriebliches Ausbildungsverhältnis besteht. Alle Schülerinnen und Schüler können den digitalen Schülerausweis beantragen. Die Klassenleitung informiert darüber. | ||
Anspruch auf Schülerfahrt- kosten- erstattung … | … haben Schülerinnen und Schüler folgender Bildungsgänge: FS, IFK, BS, BW, HB, GG, GW, GT. (Voraussetzung: kürzester Fußweg von der Wohnung bis zur Schule beträgt mehr als 5 km). Schüler, die noch kein Schulwegticket bzw. keinen Bewilligungsbescheid haben, können sich im Schulbüro melden. Keinen Anspruch auf Schülerfahrtkostenerstattung haben Schülerinnen und Schüler der Ausbildungsvorbereitung und der Berufsschule (Ausnahme: Bezirksfachklassen) sowie der Klasse FM. Für Schülerinnen und Schülern von Bezirksfachklassen werden Fahrkosten, soweit sie einen Eigenanteil von 50,00 € im Beförderungsmonat übersteigen, bis zu einem Höchstbetrag von 50,00 € übernommen. Schülerfahrkosten Erstattung (kreis-borken.de) Für Schülerinnen und Schüler der Berufsschule bieten die Verkehrsbetriebe ein vergünstigtes Ticket an. | ||
Krankmeldung | Schülerinnen und Schüler melden sich über den DigiKlas-Hyperlink auf der Homepage krank. Die Klassenleitung kann im Einzelfall eine AU anfordern. Die AU wird auf Anfrage in der Praxis ausgedruckt. Siehe auch Fehlzeitenregelung. | Erklärvideo | DigiKlas |
Fehlzeiten und Eltern- information | Alle Schülerinnen und Schüler sind zu aktiver Mitarbeit und pünktlichem Erscheinen verpflichtet. Bei nicht mehr schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern erfolgt ohne vorherige Androhung die Schulentlassung, sofern innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt wurden. Grundsätzlich werden die Erziehungsberechtigten über wichtige schulische Angelegenheiten oder Auffälligkeiten bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern informiert. Dies gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, sofern der Schule kein schriftlicher Widerspruch vorliegt. Dies gilt nicht für erwachsene, berufserfahrene Schülerinnen und Schüler. | Fehlzeiten- regelung |
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Termine | Die schulweiten Terminpläne finden Sie auf unserer Homepage. Homepage / Termine: Blockzeiten, Berufsschultage, Bewegliche Ferientage, Praktikumszeiten, u.v.m. | ||
Schulbücher | Gebäude 3, Erdgeschoss, Raum 3006 Die Schulbücher im Schulanteil verleihen wir unter Hinweis auf schonende Behandlung. Wer geliehene Bücher verliert oder unsachgemäß behandelt, leistet Schadenersatz. | Gebäudeplan |
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Hausordnung | Schul- und Hausordnung | ||
EDV-Räume | EDV Nutzungsordnung | ||
Fundsachen | Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben und können auch dort wieder abgeholt werden. Gebäude 1, Erdgeschoss, direkt am Haupteingang, Raum 1008 | ||
Zusatz- qualifikation | Angebot für Berufsschülerinnen und Berufsschüler im Fach Englisch (immer in ungeraden Schuljahren) zur Erlangung des Mittleren Schulabschlusses. Europaassistent/in HWK KMK Fremdsprachenzertifikate Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in | ||
Feststellungs- prüfung in Fremd- sprachen | Schülerinnen und Schüler können unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung der Amtssprache des Herkunftslandes anstelle von Englisch oder einer anderen Fremdsprache erwerben (BASS 13-61 Nr. 1). Der Antrag Zulassung zur Sprachprüfung muss mit den entsprechenden Unterlagen bis zum 30. August im Schulbüro gestellt werden. | ||
Befreiung vom Religions- unterricht | Die Erklärung über die Befreiung vom Religionsunterricht erfolgt ausschließlich schriftlich gegenüber der Schulleitung. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist die Kenntnisnahme der Eltern auf der Abmeldung zu dokumentieren. Schülerinnen und Schüler, die keinen Religionsunterricht haben oder nicht daran teilnehmen, halten sich während dieser Zeit - außer bei Eckstunden – im BKB Forum auf. Hinweise für Lehrkräfte. | Schulbüro |
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Schulmit- wirkung Schüler- und Elternvertreter | Die Wahl der Klassensprecherin / des Klassensprechers und der Vertreterin / des Vertreters wird am Tage der Einschulung durchgeführt. Die Klassensprecherinnen / Klassensprecher (und mit beratender Stimme die Stellvertreterin/der Stellvertreter) werden zur Schülerratssitzung eingeladen. | ||
Freistellung im Schulsport | Befreiung vom Schulsport Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann eine Schülerin/ein Schüler bis zu einer Woche vom Sportunterricht befreit werden. Über den Antrag entscheidet die Sportlehrkraft. Eine Freistellung über eine Woche hinaus kann nur aufgrund eines ärztlichen Attestes ausgesprochen werden. Über eine Freistellung von mehr als zwei Monaten entscheidet der Schulleiter aufgrund eines schulärztlichen Attestes. Sofern der Freistellungsgrund offenkundig ist, kann auf die Vorlage des ärztlichen Attestes verzichtet werden. Für Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend vom Schulsport befreit sind, besteht Anwesenheitspflicht, sofern diese nicht aus besonderen Gründen im Einzelfall aufgehoben wird (BASS 12-52 Nr. 32). |
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Beratung | Allen Schülerinnen und Schülern stehen unser Beratungsteam sowie die Schulsozialarbeiterinnen für persönliche Gespräche zur Verfügung. Beratungsteam: Gebäude 1, Raum 1020 Schulsozialarbeit: Gebäude 1, Raum 1002 | Beratungsteam | Sozialarbeit |
Krisen und Notfälle | Verhalten bei Hausalarm/Bränden | ||
Datenschutz | Erforderliche Schülerdaten werden am BK Borken automatisch verarbeitet und gespeichert. Es wird ein Schülerfoto erstellt und innerhalb des Schulverwaltungsprogramms und des digitalen Klassenbuchs gespeichert. Diesem wird mit der Unterschrift ebenso zugestimmt, wie der Nutzung von Fotos auf schulischen Medien. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Kennwörter dürfen nicht weitergegeben werden. |